Rechtsprechung
BVerwG, 20.12.1978 - 5 B 67.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung einer Ausbildungsförderungsleistung als Zuschuss bzw. als unverzinsliches Darlehen - Berufsqualifizierender Abschluss einer ersten Ausbildung - Zugangsberechtigung zur Hochschule
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 31.03.1977 - VI B 76.76
- BVerwG, 20.12.1978 - 5 B 67.77
- BVerwG, 28.03.1979 - 5 B 67.77
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- BVerwG, 20.07.1978 - 5 C 64.76
Ausbildungsförderung - Auszubildende - Hochschulzugangsberechtigung - …
Auszug aus BVerwG, 20.12.1978 - 5 B 67.77
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Rechtsstreit BVerwG 5 C 64.76, der dem Kläger bekannt und in seiner Beschwerdebegründung angeführt ist, durch Urteil vom 20. Juli 1978 entschieden, daß die Regelung des § 17 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG - in der auch im Falle des Klägers anzuwendenden Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1649) einer Ausbildungsförderung als Zuschuß entgegensteht.In seinem Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 64.76 - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, Bedenken gegen die hier maßgebende Bestimmung ergäben sich auch nicht daraus, daß eine Ausnahmeregelung für solche Auszubildende nicht geschaffen worden sei, die nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung durch die Zwischenprüfung die Ausbildung an der Fachhochschule fortgesetzt hätten, weil ihnen der Übergang zur wissenschaftlichen Hochschule nicht ohne zeitliche Verzögerung möglich gewesen sei; auch hier habe entscheidendes Gewicht, daß der Auszubildende durch den berufsqualifizierenden Abschluß der ersten Ausbildung einen Vorteil erlangt habe, den der Gesetzgeber im Rahmen einer einschränkenden Regelung für die Förderung einer weiteren Ausbildung berücksichtigen könne.